Erstellung Energieausweis
Der Energieausweis beschreibt die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes und soll einen Impuls für die Energieoptimierung geben. Die unter Berücksichtigung aller Faktoren errechnete Kennzahl wird auf einer Skala mit färbigen Pfeilen dargestellt. Dieses Label bietet eine transparente Dokumentation des Standards des Gebäudes.
Durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG vom 20. April 2012, BGBl. I Nr. 27/2012), der OIB Richtlinie 6 und der bundesländerrechtlichen Bestimmungen (z.B. O.Ö. Bautechnikgesetz, O.Ö. Bauordnung, O.Ö. Bautechnikverordnung) ist für Gebäude nicht nur bei Neubau und umfassenden Sanierungen sondern auch bei Verkauf, Verpachtung und Vermietung der Energieausweis Pflicht.
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