Erstellung Energieausweis
Der Energieausweis beschreibt die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes und soll einen Impuls für die Energieoptimierung geben. Die unter Berücksichtigung aller Faktoren errechnete Kennzahl wird auf einer Skala mit färbigen Pfeilen dargestellt. Dieses Label bietet eine transparente Dokumentation des Standards des Gebäudes.
Durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG vom 20. April 2012, BGBl. I Nr. 27/2012), der OIB-Richtlinie 6 und der bundesländerrechtlichen Bestimmungen (z.B. O.Ö. Bautechnikgesetz, O.Ö. Bauordnung, O.Ö. Bautechnikverordnung), ist für Gebäude nicht nur bei Neubau und umfassenden Sanierungen sondern auch bei Verkauf, Verpachtung und Vermietung der Energieausweis Pflicht.
Unsere Leistungen umfassen die Ausweiserstellung mit 3D-Gebäudeerfassung für die Bereiche:
Neubau
Thermische Sanierung
Vermietung und Verpachtung
Förderberatung - Hilfestellung für Förderansuchen
Dies beinhaltet: die Vor-Ort-Erfassung, die 3D-Gebäuderfassung, die Ausweiserstellung gem. geltender Bestimmungen und die Archivierung der Gebäudedaten und Dokumentation.